Merkblatt für Prüfungsteilnehmende Auszug aus den telc-Prüfungsregularien (gültig ab 15.04.2025) Maßgeblich ist ausschließlich die Originalfassung der telc gGmbH.
1. Anmeldung und Datenschutz
- Anmeldung: Mit der Anmeldung erkennen Sie die Prüfungsordnung an.
- Datenschutz: Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass das Prüfungszentrum die für die Durchführung und Auswertung der Prüfung erforderlichen personenbezogenen Daten an die telc gGmbH übermittelt und diese dort verarbeitet werden. Soweit für die jeweilige Prüfung vorgesehen, gehört hierzu auch die Aufzeichnung der mündlichen Prüfung. (Prüfungsordnung §3 Abs.2, S.13)
2. Vor der Prüfung
- Ausweispflicht: Vor Beginn der Prüfung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. (§4 Abs.2, S.13)
- Pünktlichkeit: Wer nach Beginn der Belehrung erscheint, darf an der schriftlichen Prüfung nicht mehr teilnehmen. (§4 Abs.3, S.13)
3. Während der Prüfung
- Verhalten: Den Anweisungen der Prüfungsverantwortlichen, Aufsichtspersonen und Prüfenden ist Folge zu leisten. Störungen können zum Ausschluss führen. (§4 Abs.6, S.13)
- Antworten: Bei Papierprüfungen werden ausschließlich Antworten auf dem Antwortbogen gewertet; Antworten im Aufgabenheft werden nicht bewertet. (§4 Abs.5, S.13)
4. Erlaubte Gegenstände
- Stifte, Bleistifte, Radiergummi, Spitzer
- Taschentücher
- Getränke nur in einer transparenten Flasche ohne Etikett
Quelle: §5 Abs.1, S.14
5. Nicht erlaubte Gegenstände
- Jacken
- Taschen
- Mobiltelefone
- Armbanduhren
- Smartwatches
- Smart Glasses
- Tablets
- Kopfhörer
- Wörterbücher
- Lehrwerke
- Persönliche Notizen
- sonstige nicht ausdrücklich erlaubte Gegenstände
Quelle: §5 Abs.2–3, S.14
6. Täuschung
Täuschung oder Täuschungsversuch führt zum Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfungsleistung wird nicht ausgewertet und es wird keine Ergebnismitteilung ausgestellt. Auch das Mitführen unerlaubter Hilfsmittel oder die Unterstützung anderer gilt als Täuschung. Schwere oder wiederholte Verstöße können zum Ausschluss von zukünftigen telc-Prüfungen führen. Quelle: §6 Abs.1–2, S.14.
7. Prüfungsergebnisse
Die Ergebnisse werden von der telc gGmbH festgestellt und über das Prüfungszentrum mitgeteilt. Teilnehmende können nach den geltenden Regelungen Einspruch einlegen, eine Ergebnisüberprüfung oder Einsichtnahme beantragen. Es gelten §7 und §8 der Prüfungsordnung sowie Anhang 2 (Fristen und Entgelte). Quelle: S.15–16.
Quelle: telc Prüfungsregularien, gültig ab 15.04.2025, Prüfungsordnung §§3–8, S.13–16.
